Sowjetisches Abzeichen mit rotem Stern, Hammer und Sichel auf grauer Uniform.

23. August 1939: Der Pakt, der Polen der Gewalt auslieferte

Der 23. August erinnert heute in der Europäischen Union an die Opfer totalitärer und autoritärer Regime. Ausgangspunkt des Gedenktags ist ein Vertrag von 1939: Das nationalsozialistische Deutsche Reich und die stalinistische Sowjetunion versprachen einander Nichtangriff, während sie in einem geheimen Zusatzprotokoll ihre Interessensphären in Osteuropa abgrenzten. Für Polen folgten binnen weniger Wochen zwei militärische Angriffe, Besatzung, Terror und eine Teilung des Staatsgebiets.

Der Pakt erklärt jedoch weder sämtliche Ursachen des Zweiten Weltkriegs noch erlaubt er eine pauschale Gleichsetzung beider Regime. Die deutsche Führung bereitete einen rassistischen Eroberungs- und Vernichtungskrieg vor und begann am 1. September 1939 den Krieg in Europa. Die Sowjetunion nutzte die Vereinbarung für eigene territoriale Expansion und griff Polen am 17. September von Osten an.

In Moskau wurde öffentlich Frieden versprochen

Am Abend des 23. August 1939 unterzeichneten die Außenminister Joachim von Ribbentrop und Wjatscheslaw Molotow in Moskau den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt. Josef Stalin war bei der Unterzeichnung anwesend. Der Vertrag verpflichtete das Deutsche Reich und die Sowjetunion, einander nicht anzugreifen und keine gegen die jeweils andere Seite gerichteten Bündnisse zu unterstützen.

Nach außen wirkte die Vereinbarung wie ein überraschender diplomatischer Ausgleich. Nationalsozialismus und Stalinismus hatten einander zuvor ideologisch bekämpft. Für Adolf Hitler beseitigte der Vertrag kurzfristig das Risiko, bei einem Angriff auf Polen sofort auch gegen die Sowjetunion Krieg führen zu müssen. Stalin gewann Zeit und erweiterte den sowjetischen Handlungsspielraum in Osteuropa.

Diese taktischen Interessen machten die Regime nicht zu dauerhaften Verbündeten. Der Pakt war eine zeitweilige Verständigung zweier Diktaturen, die ihre jeweiligen Ziele verfolgten. Im Juni 1941 brach das Deutsche Reich die Vereinbarung mit dem Angriff auf die Sowjetunion.

Das geheime Zusatzprotokoll ordnete Osteuropa in Interessensphären

Die eigentliche Tragweite erschloss sich nicht allein aus dem veröffentlichten Vertrag. Ein geheimes Zusatzprotokoll legte fest, welche Gebiete den deutschen oder sowjetischen Interessensphären zugerechnet werden sollten. Betroffen waren insbesondere Polen, Finnland, Estland, Lettland und Bessarabien; auch Litauens Zuordnung wurde in den damaligen Absprachen behandelt und später verändert.

Der Begriff „Interessensphäre“ klingt diplomatisch, bezeichnete aber einen Machtanspruch über souveräne Staaten und ihre Bevölkerung. Die Betroffenen wurden weder beteiligt noch gefragt. Die Vereinbarung erleichterte damit territoriale Eingriffe, Besatzungen und Grenzverschiebungen.

Encyclopaedia Britannica bestätigt sowohl das Abschlussdatum als auch die Funktion des geheimen Protokolls. Dessen Existenz wurde von der Sowjetunion jahrzehntelang bestritten. Erst gegen Ende der sowjetischen Herrschaft wurde die Geheimvereinbarung offiziell anerkannt und verurteilt.

Vom Vertrag zur Teilung Polens: die entscheidenden Daten

Die Abfolge zeigt, wie schnell diplomatische Planung in militärische Gewalt überging:

  • 23. August 1939: Unterzeichnung des Nichtangriffspakts und des geheimen Zusatzprotokolls in Moskau.
  • 1. September 1939: Das Deutsche Reich greift Polen an. Damit beginnt der Zweite Weltkrieg in Europa.
  • 3. September 1939: Großbritannien und Frankreich erklären dem Deutschen Reich den Krieg.
  • 17. September 1939: Die Rote Armee marschiert von Osten in Polen ein.
  • 28. September 1939: Deutschland und die Sowjetunion regeln ihre Grenz- und Einflussaufteilung neu.
  • 22. Juni 1941: Mit dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion endet die praktische Grundlage des Pakts.

Die Chronologie ist für die Verantwortungsfrage entscheidend. Der deutsche Überfall vom 1. September war der geplante Auftakt eines Angriffskrieges. Der sowjetische Einmarsch folgte gut zwei Wochen später und führte zur Besetzung Ostpolens. Beide Angriffe verletzten die polnische Souveränität, doch sie standen in unterschiedlichen ideologischen und militärischen Projekten.

23. August 1939: Der Pakt, der Polen der Gewalt auslieferte

Polen erlebte zwei Besatzungssysteme und eigenständige Verbrechen

Polen verschwand erneut von der politischen Landkarte, doch die Teilung war nicht nur eine Grenzverschiebung. Unter deutscher Besatzung begannen systematische Verfolgung, Vertreibung, Zwangsarbeit und Massenmord. Die nationalsozialistische Herrschaft richtete sich besonders gegen die jüdische Bevölkerung und war Teil einer rassistischen Neuordnung Europas, die schließlich im Holocaust mündete.

In den sowjetisch besetzten Gebieten folgten Verhaftungen, Deportationen, Enteignungen und die Verfolgung tatsächlicher oder vermeintlicher Gegner. Zu den schwersten sowjetischen Verbrechen an polnischen Staatsangehörigen gehört die Ermordung Tausender polnischer Offiziere und Angehöriger der Elite im Frühjahr 1940, bekannt unter dem Namen Katyn.

Eine präzise Erinnerung benennt beide Gewaltgeschichten, ohne Unterschiede einzuebnen. Die Verantwortung des nationalsozialistischen Deutschlands für den Beginn des Krieges in Europa, den rassistischen Vernichtungskrieg und den Holocaust bleibt zentral. Zugleich darf die sowjetische Besatzungs- und Repressionsgeschichte nicht als bloße Randfolge deutscher Politik behandelt werden.

Warum Polen den Pakt anders erinnert als viele Deutsche

In der deutschen Erinnerung steht der 1. September häufig im Mittelpunkt. In Polen und den baltischen Staaten besitzt der 23. August zusätzlich große Bedeutung, weil er für die geheime Aufteilung der Region und die Erfahrung aufeinanderfolgender Fremdherrschaft steht.

Diese unterschiedlichen Schwerpunkte widersprechen einander nicht zwangsläufig. Sie entstehen aus verschiedenen historischen Erfahrungen. Problematisch wird Erinnerungspolitik dort, wo sie Verbrechen relativiert, Opfergruppen gegeneinander ausspielt oder vergangene Herrschaftsansprüche zur Rechtfertigung heutiger Politik verwendet.

Der europäische Gedenktag verlangt Differenzierung statt Gleichsetzung

Das Europäische Parlament ordnete den 23. August in seiner Entschließung vom 19. September 2019 ausdrücklich in die europäische Erinnerung an die Opfer totalitärer und autoritärer Regime ein. Der Tag verbindet damit nationale Erfahrungen, die in West-, Mittel- und Osteuropa lange unterschiedlich gewichtet wurden.

Gemeinsames Gedenken bedeutet nicht, Nationalsozialismus und Stalinismus für identisch zu erklären. Historische Vergleiche können Strukturen wie Diktatur, Terror, Deportation oder politische Verfolgung sichtbar machen. Eine Gleichsetzung würde dagegen Ziele, Dimensionen, Zeitverläufe und konkrete Täterverantwortung verwischen.

Für die deutsche Perspektive ergeben sich drei miteinander verbundene Aufgaben:

  • den deutschen Angriff auf Polen als Ausgangspunkt des europäischen Krieges klar zu benennen,
  • sowjetische Besatzung, Deportationen und Repressionen als eigenständige Gewaltgeschichte ernst zu nehmen,
  • politische Instrumentalisierungen der Vergangenheit anhand überprüfbarer Chronologie zurückzuweisen.

Der nächste zentrale Jahrestag dieser Ereignisfolge ist der 1. September. Er erinnert an den deutschen Überfall auf Polen und macht sichtbar, wie rasch die geheime Verständigung vom 23. August in offenen Krieg, Besatzung und massenhafte Gewalt überging.

Quelle: Encyclopaedia Britannica

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