Ein Stromvertrag kann günstiger sein, wenn Arbeitspreis und Grundpreis zusammenpassen und die Kündigungsfrist einen rechtzeitigen Wechsel erlaubt. Prüfen Sie vor der Heizsaison zuerst Ihre letzte Jahresabrechnung, vergleichen Sie die Gesamtkosten für Ihren Verbrauch und achten Sie darauf, ob der Tarif Vorkasse verlangt.
Diese Angaben brauchen Sie für einen fairen Vergleich
Nehmen Sie Ihre letzte Stromrechnung zur Hand. Wichtig sind der Jahresverbrauch in Kilowattstunden, die Postleitzahl, der aktuelle Tarif und das Ende der Vertragslaufzeit. Der Verbrauch steht meist auf der Abrechnung; bei einem Umzug oder einem neuen Haushalt hilft eine vorsichtige Schätzung.
Vergleichen Sie Angebote für dieselbe Postleitzahl und denselben Jahresverbrauch. Prüfen Sie dabei, ob der angezeigte Preis einen Bonus enthält. Ein einmaliger Neukundenbonus kann das erste Jahr günstiger erscheinen lassen, sagt aber wenig über die Kosten danach aus.
Arbeitspreis und Grundpreis gemeinsam berechnen
Der Arbeitspreis wird pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet. Der Grundpreis fällt unabhängig vom Verbrauch an, meist monatlich oder jährlich. Ein niedriger Arbeitspreis kann durch einen hohen Grundpreis aufgehoben werden – und umgekehrt.
Für einen ersten Vergleich rechnen Sie den Jahresverbrauch mal Arbeitspreis und addieren den Grundpreis für zwölf Monate. Vergleichen Sie diese Summe mit den voraussichtlichen Kosten Ihres bestehenden Vertrags. Boni sollten Sie getrennt betrachten und nicht als dauerhaftes Sparpotenzial einplanen.
Rechenbeispiel für zwei Personen
Angenommen, ein Zwei-Personen-Haushalt verbraucht 2.500 Kilowattstunden im Jahr. Bei einem Tarif mit 34 Cent pro Kilowattstunde und 12 Euro Grundpreis pro Monat ergibt sich:
- Verbrauchskosten: 2.500 × 0,34 Euro = 850 Euro
- Grundpreis: 12 × 12 Euro = 144 Euro
- Jahreskosten vor Bonus: 994 Euro
Ein zweites Angebot mit 32 Cent pro Kilowattstunde und 17 Euro Grundpreis pro Monat kostet rechnerisch 800 Euro Verbrauchskosten plus 204 Euro Grundpreis, also 1.004 Euro im Jahr. Trotz niedrigerem Arbeitspreis ist es in diesem Beispiel teurer. Tatsächliche Rechnungen können wegen Ablesezeitraum, Abschlägen und Preisänderungen abweichen.
Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie einordnen
Die Laufzeit zeigt, wie lange Sie an einen Vertrag gebunden sind. Die Kündigungsfrist bestimmt, bis wann die Kündigung beim Anbieter eingehen muss. Prüfen Sie beides in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der Rechnung und notieren Sie das früheste mögliche Wechsel- oder Kündigungsdatum.

Eine Preisgarantie kann bestimmte Preisbestandteile für eine vereinbarte Zeit festhalten. Lesen Sie genau, welche Bestandteile umfasst sind und welche Ausnahmen gelten. Eine Garantie ist kein Versprechen, dass der Tarif insgesamt der günstigste bleibt; vergleichen Sie auch die Laufzeit und den Preis nach ihrem Ende.
Wer noch in der Grundversorgung ist, sollte ebenfalls Arbeitspreis, Grundpreis und Kündigungsbedingungen des örtlichen Versorgers mit Alternativen vergleichen. Die Grundversorgung ist häufig die automatische Belieferung, wenn kein anderer Sondervertrag besteht. Welche Frist und Bedingungen für Ihren konkreten Vertrag gelten, steht in den Vertragsunterlagen.
Wann ein Sonderkündigungsrecht wichtig werden kann
Ändert ein Anbieter Preise oder Vertragsbedingungen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Entscheidend sind der Anlass, die Mitteilung des Anbieters und die vertraglichen beziehungsweise gesetzlichen Regeln. Prüfen Sie das Schreiben auf den Wirksamkeitstermin und eine dort genannte Frist.
Kündigen Sie nicht vorschnell, bevor Sie wissen, wann die Belieferung endet und wie der Anschluss weiter versorgt wird. Bei Unsicherheit können Verbraucherinnen und Verbraucher die Verbraucherzentrale um eine Einschätzung bitten. Bewahren Sie Mitteilungen, Kündigungsbestätigung und Vertragsunterlagen auf.
Wechsel ohne Versorgungslücke vorbereiten
Beim Wechsel übernimmt der neue Anbieter häufig die Kündigung beim bisherigen Versorger. Das kann den Ablauf vereinfachen, doch kontrollieren Sie die Bestätigung und den geplanten Lieferbeginn. Wenn Sie selbst kündigen müssen – etwa bei einer besonderen Frist oder einem Sonderkündigungsrecht – stimmen Sie den Termin sorgfältig ab.
Halten Sie Zählernummer und Zählerstand zum Wechsel bereit. Der Zählerstand hilft, den Verbrauch zwischen altem und neuem Vertrag korrekt abzugrenzen. Prüfen Sie nach dem Wechsel die Schlussrechnung und vergleichen Sie den abgerechneten Zeitraum mit dem tatsächlichen Liefertermin.
Checkliste gegen Vorkasse und andere Kostenfallen
- Prüfen Sie Jahresverbrauch, Postleitzahl und Laufzeit des Angebots.
- Rechnen Sie Arbeitspreis und zwölf Monatsgrundpreise zusammen.
- Behandeln Sie einmalige Boni als befristeten Vorteil, nicht als dauerhafte Ersparnis.
- Lesen Sie Preisgarantie und Ausnahmen vollständig.
- Vermeiden Sie Tarife mit hoher Vorauszahlung oder Kaution, wenn Sie das Ausfallrisiko nicht tragen möchten.
- Zahlen Sie nicht für ein ganzes Jahr im Voraus, ohne Anbieter, Vertragsbedingungen und Erstattungsregeln sorgfältig geprüft zu haben.
- Kontrollieren Sie Kündigungsfrist, Wechseltermin und Bestätigung.
- Heben Sie Vertrag, Anbietermitteilungen, Zählerstand und Abrechnungen auf.
Die Verbraucherzentrale bietet Informationen zum Stromanbieterwechsel und zu typischen Prüfpunkten. Maßgeblich für Ihren Vertrag bleiben die konkreten Vertragsunterlagen und Mitteilungen Ihres Anbieters. Ein guter nächster Schritt ist, Jahresverbrauch und Kündigungstermin aus der letzten Abrechnung herauszusuchen und damit mehrere Angebote auf Jahreskostenbasis zu vergleichen.
Quelle: Verbraucherzentrale
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung So vergleichen
Der Kostenvergleich nutzt Jahresverbrauch, Arbeitspreis und Grundpreis; individuelle Vertragsfristen und Garantiebedingungen sollten Sie in Ihren Unterlagen prüfen.
- Jahreskosten aus Verbrauch und Grundpreis berechnen
- Bonus getrennt vom laufenden Tarif betrachten
- Kündigungsfrist und Wechseltermin im Vertrag prüfen
- Vorkasse, Kaution und Erstattungsbedingungen abwägen
- Quelle
- Verbraucherzentrale
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-10-20 09:46
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