Stand: 25. August 2026
Von der Redaktion Kommunikation Bremen
ETIAS ist für visumbefreite Nicht-EU-Staatsangehörige vorgesehen, die für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland oder in andere teilnehmende europäische Staaten reisen. Deutsche mit deutschem Pass benötigen keine ETIAS-Reisegenehmigung. Wer Gäste aus Großbritannien, den USA oder Kanada erwartet, sollte vor der Reise den Pass und den aktuellen Status des Systems auf der offiziellen EU-Seite prüfen.
Für wen ETIAS vorgesehen ist
Entscheidend ist nicht der Wohnort des Gastgebers, sondern mit welchem Pass die anreisende Person reist und ob sie von der Visumpflicht befreit ist. ETIAS soll die Einreise visumbefreiter Drittstaatsangehöriger vorab erfassen. Es ersetzt weder einen Reisepass noch ein erforderliches Visum.
Auch lesen: Großbritannien: ETA vor Abflug mit dem Reisepass abgleichen
| Betroffen | Nicht betroffen |
|---|---|
| Visumbefreite Nicht-EU-Staatsangehörige bei einem Kurzaufenthalt in teilnehmenden Staaten | Deutsche Staatsangehörige, die mit einem gültigen deutschen Pass reisen |
| Besucher etwa mit britischem, US-amerikanischem oder kanadischem Pass, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind | Personen, die wegen ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Reisezwecks ein Visum benötigen |
Auch bei doppelter Staatsangehörigkeit kommt es auf das tatsächlich verwendete Reisedokument an. Gastgeber sollten deshalb nicht allein nach Herkunftsland oder Wohnsitz fragen.
Deutsche Reisende sind nicht betroffen
ETIAS richtet sich nicht an Bürgerinnen und Bürger Deutschlands, die mit ihrem deutschen Pass reisen. Eine deutsche Familie muss daher für die eigene Reise keine ETIAS-Genehmigung beantragen. Relevant wird das System jedoch, wenn Angehörige, Freunde, Beschäftigte oder Geschäftspartner mit einem visumbefreiten Drittstaatspass nach Deutschland kommen.
Der angekündigte Zeitplan ist noch keine Freischaltung
Nach Angaben der Europäischen Union soll ETIAS nach der Einführung des Entry/Exit Systems starten. Eine Ankündigung oder Jahresangabe bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Anträge bereits möglich sind.

Maßgeblich ist ausschließlich der Status auf dem offiziellen EU-Portal. Solange dort kein aktives Antragssystem ausdrücklich freigegeben ist, sollten Reisende weder vermeintliche Formulare ausfüllen noch Zahlungsdaten übermitteln. Unbestätigte Starttermine und Gebührenangaben sind keine verlässliche Reisegrundlage.
Schutz vor falschen Antragsseiten
Die Europäische Union warnt vor nicht autorisierten Vermittlern. Suchanzeigen, ähnlich klingende Internetadressen und kostenpflichtige Vorabregistrierungen können den Eindruck eines offiziellen Angebots erwecken.
Gastgeber und Unternehmen sollten vor der Anreise gemeinsam prüfen:
- Ist ETIAS auf der offiziellen EU-Seite bereits als aktiv ausgewiesen?
- Entsprechen Name, Passnummer und Gültigkeitsdatum exakt dem Reisedokument?
- Passt der verwendete Pass zur Staatsangehörigkeit und zum geplanten Kurzaufenthalt?
- Führt der Antragsweg unmittelbar über einen von der EU bestätigten Kanal?
- Sind Flug- und Kontaktdaten erst nach dieser Prüfung weitergegeben worden?
Der nächste verlässliche Schritt ist ein erneuter Blick auf das offizielle ETIAS-Portal der Europäischen Union, bevor eine Buchung abgeschlossen oder ein Antrag begonnen wird.
Quelle: Europäische Union
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Offizielle Grundlage
Grundlage sind die Hinweise der Europäischen Union zu Zielgruppe, Zeitplan und künftigem ETIAS-Antragsweg.
- Zielgruppe als visumbefreite Nicht-EU-Staatsangehörige eingegrenzt
- Start von der Einführung des Entry/Exit Systems unterschieden
- Keine unbestätigten Startdaten oder Gebühren genannt
- Ausschließlich auf von der EU bestätigte Antragswege verwiesen
- Quelle
- Europäische Union – ETIAS
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-30 13:38
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