Am Samstag, 31. Oktober 2026, ist Reformationstag in Brandenburg ein gesetzlicher Feiertag, in Berlin dagegen nicht. Das kann sich auf Behörden, Geschäfte und öffentliche Angebote auswirken. Wer vor dem Wochenende noch etwas erledigen möchte, sollte die Öffnungszeiten der konkreten Einrichtung prüfen.
Berlin und Brandenburg haben unterschiedliche Feiertagsregeln
In Brandenburg zählt der Reformationstag zu den gesetzlichen Feiertagen. In Berlin ist der 31. Oktober kein gesetzlicher Feiertag. Die Regelung richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland: Wer in Berlin wohnt, aber eine Behörde oder ein Geschäft in Brandenburg aufsuchen möchte, sollte deshalb den Standort beachten.
Für Brandenburg gilt der Feiertagsstatus auch dann, wenn der Tag auf einen Samstag fällt. Der 31. Oktober 2026 ist ein Samstag; ein zusätzlicher Werktag entsteht dadurch nicht. In Berlin bleibt es bei der gewöhnlichen Samstagsregelung, soweit einzelne Einrichtungen keine abweichenden Zeiten festlegen.
Behörden, Geschäfte und öffentliche Angebote prüfen
In Brandenburg können Behörden und andere öffentliche Stellen am Feiertag geschlossen sein oder besondere Dienstzeiten haben. Auch bei Geschäften und öffentlichen Angeboten können die Öffnungszeiten abweichen. Aus dem Feiertagsstatus allein lässt sich jedoch nicht für jede einzelne Einrichtung ableiten, ob sie öffnet.

In Berlin ist der Reformationstag kein gesetzlicher Feiertag. Behörden und Betriebe orientieren sich daher grundsätzlich an ihren üblichen Samstagszeiten. Auch dort können einzelne Standorte eigene Öffnungs- oder Schließzeiten haben.
Öffnungszeiten vor dem 31. Oktober direkt nachsehen
Für Einkäufe und Erledigungen ist der Mittwoch, 28. Oktober, ein sinnvoller Zeitpunkt, um Pläne für das Wochenende zu prüfen. Verlassen Sie sich dabei nicht allein auf allgemeine Angaben für Berlin oder Brandenburg: Öffnungszeiten können je nach Behörde, Geschäft und Angebot unterschiedlich sein.
- Prüfen Sie die Website oder die aktuelle Mitteilung der konkreten Einrichtung.
- Achten Sie darauf, ob die Angabe für Samstag, den 31. Oktober 2026, gilt.
- Klären Sie bei wichtigen Terminen direkt mit der Stelle, ob sie geöffnet ist.
Grundlage für den Feiertagsstatus in Brandenburg ist das Feiertagsgesetz des Landes. Für Berlin gilt die Berliner Feiertagsregelung, nach der der Reformationstag kein gesetzlicher Feiertag ist.
Quelle: Land Brandenburg, Brandenburgisches Vorschriftensystem
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Quellenprüfung Feiertagsregelung
Das Feiertagsgesetz des Landes Brandenburg führt den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag; in Berlin ist er kein gesetzlicher Feiertag.
- Feiertagsstatus in Brandenburg
- Feiertagsregelung in Berlin
- Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung
- Quelle
- Land Brandenburg – Feiertagsgesetz
- Umfang
- Berlin und Brandenburg
- Aktualisiert
- 2026-10-27 10:02
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