Von der Redaktion Kommunikation Bremen
Stand: 14. August 2026
Steigt die Lufttemperatur am Arbeitsplatz über 26, 30 oder 35 Grad Celsius, greifen unterschiedliche Schutzstufen. Arbeitgeber müssen die Belastung beurteilen und abhängig von der Temperatur handeln. Ein automatischer Anspruch auf „Hitzefrei“ entsteht dadurch jedoch nicht.
Welche Regeln bei 26, 30 und 35 Grad gelten
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 konkretisiert die Vorgaben zum Gesundheitsschutz in Arbeitsräumen. Entscheidend ist die Lufttemperatur im Raum, sachgerecht im Arbeitsbereich gemessen und nicht direkt in der Sonne oder unmittelbar neben einer Wärmequelle.
| Temperaturstufe | Betriebliche Konsequenz |
|---|---|
| Über 26 Grad | Der Arbeitgeber soll geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. |
| Über 30 Grad | Wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Belastung sind erforderlich. |
| Über 35 Grad | Der Raum ist ohne besondere Schutzmaßnahmen grundsätzlich nicht als Arbeitsraum geeignet. |
Die Schwellenwerte bedeuten nicht, dass Beschäftigte bei einer bestimmten Temperatur automatisch nach Hause gehen dürfen. Welche Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Bedingungen des jeweiligen Arbeitsplatzes.
Diese Hitzeschutzmaßnahmen kommen infrage
Bei mehr als 30 Grad reicht es nicht, die Hitze lediglich festzustellen. Der Arbeitgeber muss wirksame Schritte einleiten. Welche Kombination passt, hängt unter anderem von Tätigkeit, Gebäude, Arbeitszeit und körperlicher Belastung ab.
Mögliche Maßnahmen sind:

- außenliegenden Sonnenschutz frühzeitig schließen,
- Räume in den kühlen Morgen- oder Nachtstunden lüften,
- Ventilatoren oder geeignete Kühlung einsetzen,
- Arbeitsbeginn und Pausen nach Möglichkeit in kühlere Stunden verlegen,
- Bekleidungsregeln lockern,
- geeignete alkoholfreie Getränke bereitstellen,
- körperlich belastende Aufgaben zeitlich anpassen.
Die ASR schreibt nicht für jeden Betrieb dieselbe Einzelmaßnahme vor. Oberhalb von 30 Grad muss das gewählte Maßnahmenpaket die Belastung aber tatsächlich reduzieren.
Was Beschäftigte bei zu großer Hitze tun können
Beschäftigte sollten hohe Temperaturen mit Uhrzeit und Arbeitsbereich dokumentieren und zunächst die Führungskraft informieren. Bleibt eine Reaktion aus, kommen je nach Betrieb der Betriebsrat, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde als Ansprechpartner infrage.
Wer gesundheitliche Beschwerden entwickelt, sollte die Arbeit unterbrechen, eine kühlere Umgebung aufsuchen und Unterstützung anfordern. Besonders wichtig ist eine frühzeitige Abstimmung bei körperlich schwerer Arbeit, Schutzkleidung, Schwangerschaft oder bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen.
Eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes ist wegen der fehlenden automatischen Hitzefrei-Regel keine sichere Lösung. Akute Gefahren und Beschwerden sollten sofort gemeldet werden.
Amtliche Warnungen vor Arbeitsweg und Außeneinsatz prüfen
Vor Arbeitswegen und Außeneinsätzen lohnt sich ein Blick auf die regionalen Wetter- und Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes. Sie helfen bei der Tagesplanung, ersetzen bei Innenarbeitsplätzen aber nicht die Messung und Beurteilung der tatsächlichen Raumtemperatur.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Offizielle Grundlagen
Die Angaben beruhen auf der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 und den amtlichen Warnangeboten des Deutschen Wetterdienstes.
- Temperaturstufen mit der veröffentlichten ASR A3.5 abgeglichen
- Fehlenden automatischen Anspruch auf Hitzefrei klargestellt
- Amtliche regionale Warnseite des Deutschen Wetterdienstes verlinkt
- Quelle
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-14 13:27
Quellenprüfung
Melden Sie ein Vertrauensproblem
Senden Sie ein klares Signal an die Community-Moderation, wenn die Quelle, die Fakten oder der Kontext überprüft werden müssen.
Kommentare