Deutsche Staatsangehörige benötigen für visumfreie Kurzreisen in das Vereinigte Königreich grundsätzlich vor der Abreise eine Electronic Travel Authorisation (ETA). Das gilt etwa für Urlaub, Familienbesuche und zulässige Geschäftsreisen. Ausnahmen bestehen unter anderem für Personen mit britischem oder irischem Pass sowie mit einem passenden britischen Visum oder Aufenthaltsstatus.
Von der Redaktion Kommunikation Bremen | Stand: 17. August 2026
Wer vor der Großbritannien-Reise eine ETA beantragen muss
Eine ETA wird in der Regel benötigt, wenn deutsche Reisende ohne Visum für einen kurzen Aufenthalt nach England, Schottland, Wales oder Nordirland einreisen möchten. Auch Kinder brauchen eine eigene Genehmigung. Eltern oder andere Personen dürfen den Antrag für sie stellen.
Die ETA erlaubt nur Reisen im Rahmen der zugelassenen visumfreien Besuchszwecke. Sie ersetzt kein Arbeits-, Studien- oder Langzeitvisum. Wer im Vereinigten Königreich arbeiten, länger studieren oder dauerhaft leben möchte, muss die dafür geltenden Einreisebestimmungen prüfen.
Diese Ausnahmen können gelten
Keine ETA benötigen nach den offiziellen britischen Vorgaben insbesondere Reisende, die bereits:
- einen britischen oder irischen Reisepass besitzen,
- ein gültiges britisches Visum haben,
- eine Erlaubnis zum Leben, Arbeiten oder Studieren im Vereinigten Königreich besitzen,
- einen anerkannten britischen Aufenthaltsstatus nachweisen können.
Für bestimmte Einwohner Irlands gelten bei der Einreise aus Irland, Guernsey, Jersey oder der Isle of Man zusätzliche Ausnahmen. Dafür kann ein geeigneter Nachweis des Wohnsitzes verlangt werden.
Deutsch-britische Doppelstaatsangehörige sollten mit ihrem britischen Pass oder einem entsprechenden Berechtigungsnachweis reisen. Eine ETA über den deutschen Pass ist für sie nicht der vorgesehene Weg.

Das wird für den ETA-Antrag benötigt
Der Antrag wird digital über den offiziellen britischen Dienst gestellt. Für jede reisende Person sollten folgende Unterlagen und Angaben bereitliegen:
- der Reisepass, mit dem die Reise tatsächlich erfolgt,
- Zugriff auf eine E-Mail-Adresse,
- ein digitales Foto des Passes,
- eine aktuelle Aufnahme des Gesichts,
- Antworten zu persönlichen Angaben und Sicherheitsfragen,
- ein akzeptiertes Zahlungsmittel.
Name, Passnummer und Geburtsdatum müssen exakt mit dem Reisedokument übereinstimmen. Fehler können die Bearbeitung verzögern oder einen neuen Antrag erforderlich machen.
Antrag nicht erst am Abflugtag stellen
Reisende sollten mehrere Werktage und zusätzliche Reserve einplanen. Einzelne Anträge können länger geprüft werden; gebuchte Flüge beschleunigen das Verfahren nicht. Die jeweils aktuelle Gebühr und die offiziellen Bearbeitungsangaben sollten unmittelbar vor dem Antrag auf GOV.UK kontrolliert werden.
Die Genehmigung wird elektronisch mit dem verwendeten Reisepass verknüpft. Nach einem Passwechsel kann deshalb eine neue ETA nötig sein. Vor dem Abflug sollten Reisende prüfen, ob Genehmigung und aktueller Pass zusammengehören.
Eine erteilte ETA garantiert die Einreise nicht. Die endgültige Entscheidung trifft die britische Grenzkontrolle. Reisende müssen weiterhin den Zweck und die Umstände ihres Aufenthalts plausibel darlegen können.
Quelle: Government of the United Kingdom
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Amtliche Reisehinweise
Die Angaben beruhen auf der offiziellen Anleitung der britischen Regierung zur elektronischen Reisegenehmigung.
- Persönliche ETA-Pflicht anhand von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus prüfen
- Aktuelle Gebühr und Bearbeitungsdauer vor dem Antrag kontrollieren
- Passnummer im Antrag mit dem Reisedokument abgleichen
- Nach einem Passwechsel die Verknüpfung der ETA erneut prüfen
- Quelle
- GOV.UK – Electronic Travel Authorisation
- Umfang
- Vereinigtes Königreich
- Aktualisiert
- 2026-08-17 14:04
Quellenprüfung
Melden Sie ein Vertrauensproblem
Senden Sie ein klares Signal an die Community-Moderation, wenn die Quelle, die Fakten oder der Kontext überprüft werden müssen.
Kommentare