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Führerschein 2002 bis 2004: Umtausch bis Januar 2027

Wer einen deutschen Kartenführerschein mit einem Ausstellungsdatum aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, muss das Dokument grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Maßgeblich ist Feld 4a auf der Vorderseite. Wegen möglicher Terminengpässe und Lieferzeiten empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung.

Von der Redaktion Kommunikation Bremen | Stand: 19. August 2026

Für wen die Frist am 19. Januar 2027 gilt

Die gestaffelten Umtauschfristen sollen ältere Dokumente durch den einheitlichen, fälschungssichereren EU-Führerschein ersetzen. Bei Kartenführerscheinen entscheidet das Ausstellungsjahr des Dokuments – nicht das Jahr der Fahrprüfung oder der ursprünglichen Erteilung der Fahrerlaubnis.

Ausstellungszeitraum Umtauschfrist
2002 bis 2004 19. Januar 2027
Vor 1953 geborene Inhaberinnen und Inhaber 19. Januar 2033

Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt damit eine besondere Frist unabhängig vom Ausstellungsjahr. Die Übersicht des ADAC erläutert diese Staffelung und weitere praktische Einzelheiten.

Feld 4a liefert das entscheidende Datum

Betroffene sollten ihren Kartenführerschein umdrehen beziehungsweise die Vorderseite genau prüfen. Das Ausstellungsdatum steht in Feld 4a. Das daneben oder an anderer Stelle aufgeführte Datum einer Fahrerlaubnisklasse kann älter sein und ist für diese Umtauschstufe nicht ausschlaggebend.

Wer mehrere Führerscheindokumente besitzt oder das Datum nicht eindeutig zuordnen kann, sollte vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde nachfragen.

Führerschein 2002 bis 2004: Umtausch bis Januar 2027

So lässt sich der Behördengang vorbereiten

Zuständig ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz. Bezeichnung, Terminvergabe und Antragsweg unterscheiden sich je nach Stadt oder Landkreis. In Bremen sollten Betroffene deshalb die aktuellen Hinweise der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde prüfen.

Vor dem Termin sind üblicherweise folgende Punkte zu klären:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Kartenführerschein
  • aktuelles biometrisches Passfoto in örtlich akzeptierter Form
  • anfallende Gebühr und akzeptierte Zahlungsweise
  • Terminpflicht, Online-Antrag oder persönliche Vorsprache
  • voraussichtliche Bearbeitungs- und Lieferzeit

Die genaue Unterlagenliste kann örtlich abweichen. Eine rechtzeitige Terminbuchung verhindert, dass knappe Termine oder die Herstellung des neuen Dokuments erst kurz vor Fristende zum Problem werden.

Die Fahrerlaubnis bleibt trotz Dokumententausch bestehen

Beim Pflichtumtausch wird das Führerscheindokument ersetzt; die zugrunde liegende Fahrerlaubnis erlischt dadurch nicht. Es handelt sich grundsätzlich nicht um eine erneute Fahrprüfung.

Wird die Frist versäumt, kann das alte Dokument bei einer Kontrolle beanstandet werden. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Fahrerlaubnis verloren ist. Wer den Termin nicht rechtzeitig wahrnehmen kann, sollte das weitere Vorgehen direkt mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abstimmen.

Quelle: ADAC

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