Beleuchtete Tankstelle bei Nacht als Symbol für die steigenden Energiekosten durch den ETS2.

ETS2: Beginnt der EU-Emissionshandel für Heizen und Verkehr 2027?

ETS2 soll den EU-Emissionshandel auf Brennstoffe für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren ausweiten. Die Europäische Kommission nennt 2027 als vorgesehenen Start, beschreibt aber eine mögliche Verschiebung auf 2028 bei außergewöhnlich hohen Energiepreisen. Für Haushalte in Deutschland ist der Termin wichtig, weil Zertifikatskosten über Brennstoffpreise beim Heizen und Autofahren ankommen können. Wie hoch ein möglicher Aufschlag ausfällt, steht damit noch nicht fest.

Von der Redaktion Kommunikation Bremen · Stand: 26. September 2026

Die Frage und der Stichtag

  • Frage: Geht ETS2 bis zum 31. Dezember 2027 offiziell in Betrieb?
  • JA: Der neue EU-Emissionshandel ist spätestens an diesem Tag offiziell in Betrieb gegangen.
  • NEIN: Bis zum Stichtag gibt es keinen offiziellen Betriebsbeginn, etwa wegen einer Verschiebung auf 2028.
  • Maßstab: Die dann geltenden EU-Regeln und Mitteilungen der Europäischen Kommission.

Der Stichtag trennt eine geplante Einführung von einem tatsächlichen Start. Vorbereitende Meldungen, technische Arbeiten oder ein angekündigter Zeitplan allein erfüllen die Bedingung für JA nicht. Ebenso wenig entscheidet ein einzelner Tankstellenpreis darüber, ob ETS2 begonnen hat.

Welche Brennstoffe ETS2 erfassen soll

ETS2 ist ein eigenes Emissionshandelssystem für Gebäude, Straßenverkehr und weitere erfasste Sektoren. Es betrifft fossile Brennstoffe, deren Nutzung dort Kohlendioxid freisetzt. Für viele Menschen sind vor allem Erdgas und Heizöl zum Heizen sowie Benzin und Diesel im Straßenverkehr relevant. Welche konkrete Lieferung unter das System fällt, richtet sich nach den geltenden EU-Regeln und ihrer Umsetzung.

Haushalte müssen dafür nicht selbst Zertifikate kaufen. Die Pflichten liegen bei Unternehmen, die erfasste Brennstoffe in Verkehr bringen. Für die dabei entstehenden Emissionen müssen sie Zertifikate abgeben. Das unterscheidet die rechtliche Pflicht von der wirtschaftlichen Belastung: Kosten, die zunächst bei Anbietern entstehen, können später in Preisen für Kunden auftauchen.

Wer mit Strom heizt oder ein Elektroauto lädt, kauft dadurch keinen der genannten Brennstoffe. Dennoch ist Strom nicht grundsätzlich frei von Klimakosten; seine Erzeugung unterliegt anderen Regeln und Marktbedingungen. Aus ETS2 lässt sich deshalb weder ein einheitlicher Aufschlag für jede Heizart noch ein einfacher Vergleich aller Antriebe ableiten.

Wie Zertifikatskosten beim Heizen und Tanken ankommen können

Die mögliche Weitergabe beginnt bei den Brennstoffanbietern. Müssen sie für die Emissionen ihrer Produkte Zertifikate beschaffen, können sie diese Ausgaben in ihre Kalkulation aufnehmen. Über Lieferketten und Verträge können sich Kosten schließlich auf Rechnungen für Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel auswirken. Ob und wann ein Anbieter sie vollständig weitergibt, ist eine weitere Frage.

Für eine Gasheizung wäre der mögliche Effekt auf der Brennstoffrechnung zu suchen, für ein Auto mit Verbrennungsmotor im Kraftstoffpreis. Auch Unternehmen, die Lieferwagen einsetzen oder Räume mit fossilen Brennstoffen beheizen, können betroffen sein. Wie stark Haushalte das spüren, hängt unter anderem von ihrem Verbrauch, ihrer Heiztechnik und ihren Fahrstrecken ab.

Ein anschauliches Beispiel ist der Unterschied zwischen zwei Wohnungen mit gleichem Gaspreis: Die schlecht gedämmte Wohnung braucht für dieselbe Raumtemperatur mehr Energie. Ein möglicher Kostenanstieg pro Energieeinheit würde dort deshalb stärker auf die Jahresrechnung durchschlagen. Daraus folgt noch keine belastbare Euro-Prognose für eine konkrete Wohnung.

Warum der Starttermin keinen festen Preisaufschlag liefert

Der Preis eines Zertifikats ist nur ein Teil der Rechnung. Für einen Aufschlag je Liter oder Kilowattstunde wären zusätzlich der Emissionsgehalt des Brennstoffs, die tatsächlichen Beschaffungskosten, die Weitergabe durch Anbieter und die jeweils geltenden Abgaben zu berücksichtigen. Auch Weltmarktpreise können sich gleichzeitig ändern und den sichtbaren Endpreis stärker bewegen.

ETS2: Beginnt der EU-Emissionshandel für Heizen und Verkehr 2027?

Für Deutschland kommt hinzu, dass fossile Brennstoffe bereits einer nationalen CO₂-Bepreisung unterliegen. Wie nationale und europäische Regeln beim Übergang zusammenspielen, muss anhand der dann geltenden Vorschriften beurteilt werden. Eine einfache Addition eines heutigen deutschen CO₂-Preises und eines künftigen ETS2-Preises wäre deshalb keine verlässliche Verbraucherprognose.

Weshalb aus 2027 auch 2028 werden könnte

Die Kommission beschreibt einen vorgesehenen Beginn 2027 und eine Möglichkeit, ETS2 bei außergewöhnlich hohen Energiepreisen auf 2028 zu verschieben. Damit gibt es einen klaren Weg zu beiden Ergebnissen: Beginnt das System bis Ende 2027 offiziell, lautet die Antwort JA. Greift eine Verschiebung und bleibt der Betriebsbeginn bis dahin aus, lautet sie NEIN.

Die Verschiebungsmöglichkeit bedeutet nicht, dass eine spätere Einführung bereits beschlossen wäre. Umgekehrt macht der derzeit genannte Start 2027 einen Beginn in diesem Jahr nicht unumstößlich. Ausschlaggebend sind die EU-Regeln und offiziellen Mitteilungen, die zum Stichtag gelten. Einzelne politische Forderungen oder Erwartungen ersetzen diese Entscheidung nicht.

Was als Betriebsbeginn zählt

Für die Entscheidung zählt, ob ETS2 offiziell in Betrieb ist. Die Vorbereitung des Systems kann vorher bereits Pflichten für Unternehmen und Behörden auslösen, ohne dass damit der für die Frage maßgebliche Betrieb begonnen hat. Diese Unterscheidung verhindert, dass eine Registrierungsfrist, ein Bericht oder eine politische Ankündigung mit dem Start verwechselt wird.

Auch eine frühe Preisbewegung an der Zapfsäule ist kein Beleg. Benzin und Diesel ändern sich aus vielen Gründen im Preis, darunter Rohölkosten, Wechselkurse und Wettbewerb. Ob ETS2 begonnen hat, lässt sich daher an öffentlichen EU-Entscheidungen prüfen, nicht an der Beobachtung einer einzelnen Rechnung.

Was Haushalte in Deutschland jetzt sinnvoll prüfen können

Wer seine möglichen Kosten einschätzen will, kann zunächst den eigenen Verbrauch festhalten: Wie viel Gas oder Heizöl wurde in einem Jahr benötigt, wie viele Liter Kraftstoff wurden getankt? Diese Werte zeigen, wo ein späterer Preisimpuls überhaupt ansetzen würde. Sie erlauben aber noch keine seriöse Berechnung eines ETS2-Aufschlags.

Bei langfristigen Entscheidungen sind Verbrauch und Alternativen oft aussagekräftiger als eine einzelne Preisannahme. Eine bessere Dämmung kann den Heizbedarf senken; weniger Fahrten mit fossilem Kraftstoff verringern die entsprechende Nachfrage. Welche Maßnahme sich finanziell lohnt, hängt von Gebäude, Fahrzeug, Investitionskosten und individuellen Umständen ab.

Mieterinnen und Mieter können ihren Verbrauch und die Heizkostenabrechnung im Blick behalten. Eigentümerinnen und Eigentümer können bei anstehenden Arbeiten prüfen, ob sich der Energiebedarf dauerhaft reduzieren lässt. Beides bleibt sinnvoll, auch wenn sich der ETS2-Termin verschiebt, weil Brennstoffpreise unabhängig vom Emissionshandel schwanken.

Der nächste entscheidende öffentliche Hinweis ist eine verbindliche Aussage der EU zum Betriebsbeginn oder zu einer Verschiebung. Bis 31. Dezember 2027 lässt sich daran die Startfrage beantworten. Für die eigene Rechnung braucht es darüber hinaus tatsächliche Brennstoffpreise und den persönlichen Verbrauch.

Quelle: Europäische Kommission

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