Das Reichstagsgebäude in Berlin mit wehender deutscher Flagge vor blauem Himmel.

Bundestagswahl 2017: Warum das Ergebnis noch keine Regierung ergab

Am 24. September 2017 wählten die Menschen in Deutschland einen Bundestag mit 709 Abgeordneten. Das Ergebnis veränderte die Regierungsbildung: Für eine Mehrheit mussten Parteien zusammenfinden, die sich vor der Wahl deutlich voneinander abgegrenzt hatten. Erst nach gescheiterten Gesprächen über ein Bündnis von Union, FDP und Grünen entstand erneut eine Koalition aus Union und SPD. Der Wahltag zeigt damit, warum eine Sitzverteilung die nächste Regierung noch nicht festlegt.

709 Sitze – und 355 Stimmen für eine Mehrheit

Nach dem amtlichen Ergebnis der Bundeswahlleiterin entfielen 200 Sitze auf die CDU und 46 auf die CSU. Die SPD erhielt 153 Sitze, die AfD 94, die FDP 80, Die Linke 69 und Bündnis 90/Die Grünen 67. Zusammen waren das 709 Mandate. Für eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages waren damit mindestens 355 Stimmen nötig.

CDU und CSU hatten gemeinsam 246 Sitze. Auch mit der FDP wären sie nur auf 326 gekommen – 29 Mandate unter der Mehrheitsschwelle. Eine Fortsetzung der bisherigen Koalition mit der SPD hätte dagegen 399 Sitze umfasst. Ein Bündnis von Union, FDP und Grünen, wegen der Parteifarben „Jamaika“ genannt, wäre rechnerisch auf 393 Sitze gekommen. Beide Varianten lagen über der Mehrheitsschwelle; keine ergab sich automatisch aus dem Wahlergebnis.

Diese Rechnung beschreibt Sitze, keine bereits zugesagten Stimmen. Abgeordnete haben ein freies Mandat. Außerdem müssen Parteien, die gemeinsam regieren wollen, unter anderem klären, welche politischen Vorhaben sie tragen und wer Verantwortung in der Regierung übernimmt. Eine mögliche Mehrheit auf dem Papier ist deshalb erst der Anfang einer Regierungsbildung.

Warum zunächst über Jamaika gesprochen wurde

Die SPD kündigte nach der Wahl zunächst an, in die Opposition zu gehen. Damit rückte eine Koalition aus CDU, CSU, FDP und Grünen in den Mittelpunkt. Ihre 393 Sitze hätten für eine Mehrheit gereicht. Inhaltlich mussten jedoch vier Parteien eine gemeinsame Linie finden, etwa bei Einwanderung, Energie und Finanzen.

Die Gespräche waren zunächst Sondierungen: Die Beteiligten prüften, ob ausführliche Koalitionsverhandlungen Aussicht auf Erfolg hätten. In der Nacht vom 19. auf den 20. November 2017 beendete die FDP ihre Teilnahme. Damit war diese Koalitionsmöglichkeit politisch gescheitert, obwohl ihre rechnerische Mehrheit im Bundestag weiterhin bestand.

Gerade dieser Unterschied ist für den Blick auf 2017 entscheidend. Das amtliche Ergebnis legt fest, wie viele Mandate Parteien erhalten. Ob sie daraus eine handlungsfähige Regierung bilden können, hängt auch von politischen Vereinbarungen und gegenseitigem Vertrauen ab. Ein Wahlergebnis kann mehrere Mehrheiten zulassen, ohne eine davon vorzuschreiben.

Wie Union und SPD schließlich wieder zusammenfanden

Nach dem Ende der Jamaika-Sondierungen wurde erneut über eine Zusammenarbeit von Union und SPD gesprochen. Die SPD änderte ihre unmittelbar nach der Wahl erklärte Haltung zur Opposition und nahm Verhandlungen auf. Beide Seiten einigten sich auf einen Koalitionsvertrag; die SPD ließ ihre Mitglieder darüber abstimmen. Erst danach stand der Weg für die neue gemeinsame Regierung offen.

Bundestagswahl 2017: Warum das Ergebnis noch keine Regierung ergab

Der Koalitionsvertrag hielt die Verständigung der Parteien fest. Die Mitgliedsabstimmung betraf die Zustimmung innerhalb der SPD. Beides ersetzte nicht die Wahl der Bundeskanzlerin durch den Bundestag: Sie war ein eigener Schritt der Regierungsbildung.

Am 14. März 2018 wählte der Bundestag Angela Merkel erneut zur Bundeskanzlerin. Zwischen Bundestagswahl und Kanzlerwahl lagen damit fast sechs Monate. Die lange Zeitspanne erklärt sich nicht aus einer ausstehenden Auszählung: Die Sitzverteilung war bekannt. Offen war, welche Parteien sich auf eine Zusammenarbeit einigen würden.

Weshalb der Wahltag den Kanzler nicht direkt bestimmt

Bei einer Bundestagswahl entscheiden die Wahlberechtigten über die Zusammensetzung des Parlaments. Den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin wählen sie nicht unmittelbar. Nach Artikel 63 des Grundgesetzes wählt der Bundestag die vom Bundespräsidenten vorgeschlagene Person; für die Wahl im ersten Wahlgang ist die Mehrheit seiner Mitglieder erforderlich.

Für die Wahl 2017 bedeutete das: Die Parteien mussten aus den 709 Mandaten eine tragfähige Mehrheit für die Kanzlerwahl und die spätere parlamentarische Arbeit formen. Die gescheiterten Jamaika-Sondierungen und die anschließende Einigung von Union und SPD machten sichtbar, dass beide Schritte voneinander abhängen, aber nicht dasselbe sind.

Wer ein Bundestagswahlergebnis einordnet, sollte deshalb zwei Fragen nacheinander stellen: Welche Bündnisse erreichen die Mehrheitsschwelle? Und welche dieser Bündnisse können sich tatsächlich auf eine gemeinsame Regierung verständigen? Der 24. September 2017 beantwortete die erste Frage. Die zweite wurde erst im März 2018 entschieden.

Von der Redaktion Kommunikation Bremen · 24. September 2026

Quelle: Die Bundeswahlleiterin

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